Fährtenarbeit

Die hervorragende Veranlagung von Hunden zum Verfolgen einer Fährte ist angeboren und kann daher auch mit einem jungen Hund bereits - im Rahmen seiner körperlichen und psychischen Belastbarkeit - trainiert werden. Ein Fährtenhund soll eine Fährte (Fußspur), die vom Hundeführer selbst oder einer dritten Person gelegt wurde, verfolgen, die auf dieser Fährte ausgelegten Gegenstände verweisen (dem Hundeführer anzeigen) und die als Verleitung gelegte Fährte einer zweiten Person, die die "richtige" Fährte kreuzt, ignorieren.
Die Länge der Fährte und deren Alter (Liegezeit), die Anzahl der Winkel in deren Verlauf, die Zahl der Gegenstände sowie deren Größe variieren je nach Prüfungsstufe. Beim Fährtensuchen ist wichtig, dass der Hund sicher auf der Fährte verbleibt, in gleichmäßigem Tempo mit tiefer Nase sucht und die Winkel nicht abkürzt oder überläuft. Die Gegenstände können vom Hund aufgenommen oder - das wird meistens praktiziert - verwiesen werden. Das Verweisen kann im Sitzen, Stehen oder Liegen erfolgen, muss jedoch gerade und direkt am Gegenstand gezeigt werden. Der Hundeführer folgt seinem Hund im Abstand von 10 Metern.
Das Mindestalter für eine Fährtenhundprüfung (FH) beträgt 20 Monate. Voraussetzung zur Teilnahme an einer FH - Prüfung ist die absolvierte Begleithundprüfung.
Fährtenarbeit kann so gut wie jeder Hund erlernen. Es ist jedoch ein langer Weg mit vielen Übungseinheiten nötig, um die Fährtenhundprüfungen 1 oder 2 zu bestehen. Erwarten Sie keine schnellen Erfolge.

Quelle: Brakeler-Hundefreunde